Der Studienbetrieb wurde im Wintersemester 2023 aufgenommen. Der Studiengang befindet sich im Verfahren der Programmakkreditierung sowie dem berufsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Mit dem praxisintegrierenden Bachelorstudiengang Pflege an der HGE und ihren Praxispartnern können Sie innerhalb von sieben Semestern den akademische Abschluss Bachelor of Science und gleichzeitig die staatliche Berufszulassung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erreichen.
Die HGE konzipiert Studiengänge, die gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen adressieren. Die Studierenden werden zu reflektierten Praktiker:innen für die direkte Gesundheitsversorgung ausgebildet, die ihr professionelles Pflegehandeln auf Grundlage wissenschaftlicher Standards und durch Auswahl und Anwendung geeigneter Interventionen begründen. Der Studiengang Pflege, B.Sc. ist generalistisch ausgerichtet und qualifiziert Sie für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersgruppen.
Verbindende Themen in Lehre und Forschung an der HGE sind Interprofessionelle Zusammenarbeit, Patient:innensicherheit sowie bedarfsgerechte (präventive) Versorgung Pflegebedürftiger und deren An- und Zugehöriger unter Berücksichtigung der Wirksamkeit des (bedarfsgerechten) Einsatzes innovativer Technologien.
Das Studium findet an drei Lernorten statt: Theorie an der Hochschule, praxisbezogene Studienanteile (Simulation) in unseren Skills Labs und Berufspraxis bei unseren Kooperationspartnern. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden zu den üblichen Vorlesungszeiten als Vorlesung, Seminar, Tutorium, Übung, POL, HOL sowie simulationsbasiertem Lernen statt. Die berufspraktischen Studienanteile finden in den vorlesungsfreien Zeiten statt. Unser Praxiscurriculum als einrichtungsübergreifendes, gemeinsames Konzept für die praktischen Studienphasen sichert eine hohe Ausbildungsqualität. Wir haben mit den Vereinsmitgliedern unseres Trägers AdG starke Partner, die gleichzeitig Praxispartner und zukünftige Arbeitgeber sind.
Die Entwicklung des Studiengangs erfolgte auf Anregung von öffentlichen Trägern sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) und Kliniken im Land Brandenburg, um einerseits die regionalen Versorgungsengpässe in der pflegerischen Versorgung abzumildern und andererseits die Versorgungsqualität zu verbessern.
Für das Bachelorstudium Pflege an der HGE gelten folgende Voraussetzungen:
Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst direkt bei einer Praxiseinrichtung für den berufspraktischen Teil des Studiums zu bewerben. Bei der Auswahl einer verantwortlichen Praxiseinrichtung werden wir Ihnen gerne behilflich sein.
Für die Immatrikulation an der HGE müssen alle Bewerber:innen die Hochschulzugangs-berechtigung sowie ggf. deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Hochschulzugangsberechtigungen sind beispielsweise die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die fachgebundene Fachhochschulreife oder ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Zugangsberechtigt sind u.a. auch beruflich Qualifizierte mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe I (oder ein gleichwertiger Abschluss), einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahren fachlich entsprechender Berufserfahrung (Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) sowie Bewerber:innen mit einem Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes oder einem Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, eine Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des BbgHG zu besitzen, beraten wir Sie gerne.
Die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Anforderungen der Berufszulassung/Berufsbefähigung.
Für eine Bewerbung zum Pflegestudium an der HGE werden Sie folgende Unterlagen benötigen:
Die Bewerbung erfolgt sowohl bei der Praxiseinrichtung (entsprechend § 7 PflBG), wo der praktische Teil der hochschulischen Pflegeausbildung durchgeführt wird, als auch bei der HGE direkt, denn die Vergabe der Plätze bedingen einander. Der Studiengang kann nur besucht werden, wenn man sowohl die Zusage der Praxiseinrichtung hat als auch an der Hochschule zugelassen ist.
Das Bewerbermanagement für die praktischen Studienphasen erfolgt direkt bei einem der Mitgliedsunternehmen und Kooperationspartner der HGE. Wenn Sie die praktischen Studienphasen bei einer Einrichtung durchführen wollen, mit der wir noch nicht kooperieren, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, sodass wir die Möglichkeit einer Kooperation mit der entsprechenden Praxiseinrichtung prüfen. Sollten Sie noch nicht wissen, wo sie die praktischen Studienanteile durchführen können, sind wir Ihnen bei der Auswahl gerne behilflich.
Sobald Sie eine Einrichtung gefunden haben, und das Bewerbungsverfahren dort abgeschlossen ist, lassen Sie sich auf dem Zulassungsantrag bestätigen, dass man Ihnen dort die Durchführung der praktischen Studienteile ermöglicht.
Welche Nachweise im Einzelfall einzureichen sind, geht auch aus dem Antragsformular hervor. Sobald festgestellt ist, dass Sie zugelassen werden können, wird ein Aufnahme- und Beratungsgespräch durchgeführt.
Im Anschluss an die Zulassung zum Studium an der HGE schließt die verantwortliche Praxiseinrichtung mit Ihnen einen Vertrag über den praktischen Teil der hochschulischen Ausbildung.
Der Pflegestudiengang an der HGE befähigt Sie, ganzheitlich und wissenschaftlich fundiert pflegebedürftige Menschen zu versorgen und qualifiziert sie somit zur direkten Berufstätigkeit in der Pflege. Er bereitet auf die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen sowie deren An- und Zugehörigen in den unterschiedlichen Bereichen der stationären, teilstationären sowie ambulanten Akut- und Langzeitpflege vor.
Umfassende hochschulisch begleitete und angeleitete praktische Studienphasen bereiten auf das vielseitige Spektrum der entsprechenden Zielgruppen und Settings vor. Sie erlangen ein weit gefächertes, anwendungsorientiertes Wissen auf dem Gebiet der Pflege im interdisziplinären Kontext, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden. Pflegerelevante Fragestellungen werden erkannt und bearbeitet. Sie erwerben die fachlichen, personalen sowie praktischen Fertigkeiten, Pflegebedürftige selbständig und eigenverantwortlich zu versorgen. Darüber hinaus werden Sie fundierte Analyse-, Reflexions- und Problemlösungsfähigkeiten erlernen, so dass Sie Ergebnisse klar kommunizieren und beweisen können.
Der Studiengang besteht aus 21 Theorie-Modulen und sieben praktischen Studienphasen, in denen Kompetenzen aus dem gesamten Handlungsfeld der Pflege vermittelt werden, inklusive der vorbehaltenen Tätigkeiten:
Für jedes Modul sind fachliche, methodische, fachpraktische und interdisziplinäre Inhalte, fachbezogene, methodische und interprofessionelle Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen sowie Lern- und Qualifikationsziele definiert. Die Ausbildungsziele für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung, auf deren Grundlage der Bachelorstudiengang qualifiziert, ist bundesgesetzlich (§ 37 PflBG i.V.m. § 5 Absatz 3 PflBG) festgeschrieben. Grundlage für den Kompetenzerwerb bilden die Anlagen 5 und 2 der PflAPrV.
Vom ersten bis zum siebten Semester gehören simulationsbasiertes Lernen und Praxiseinsätze zum Studium.
Eine Besonderheit des dualen Studiengangs Pflege an der HGE sind thematische Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Kommunale Gesundheitsversorgung – Community Health Nursing (mit Vorbereitung auf ein entsprechendes Masterstudium), Digitale Transformation sowie Nachhaltigkeit in der Gesundheitsversorgung, womit unter Bezugnahme auf die konkreten Versorgungsbedarfe im Land Brandenburg auf Berufsperspektiven im Pflegebereich abgezielt wird, die auch überregional sehr bedeutsam sind.
Durch gemeinsame Lehr- und Lerneinheiten mit den Studierenden des Bachelorstudiengangs Hebammenkunde wird interprofessionelles Lernen an allen Lernorten der theoretischen und praktischen Ausbildungsphasen gefördert.
Das Pflegestudium an der HGE schließt gemäß § 40 Abs. 1 PflAPrV ab, wenn sowohl der hochschulische Prüfungsteil als auch der staatliche Prüfungsteil bestanden sind. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen. Das Bestehen ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Sie möchten sich auf diesen Studiengang bewerben? Gerne senden Sie uns eine E-Mail studium@gesundheit-akademie.de
Regelmäßig bieten wir Ihnen die Möglichkeit ohne vorherige Terminvereinbarung mit uns zu sprechen. Neue Termine für diese offene Beratung erscheinen in Kürze.
Umfassende hochschulisch begleitete und angeleitete praktische Studienphasen bereiten auf das vielseitige Spektrum der entsprechenden Zielgruppen und Settings vor. Sie erlangen ein weit gefächertes, anwendungsorientiertes Wissen auf dem Gebiet der Pflege im interdisziplinären Kontext, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden. Pflegerelevante Fragestellungen werden erkannt und bearbeitet. Sie erwerben die fachlichen, personalen sowie praktischen Fertigkeiten, Pflegebedürftige selbständig und eigenverantwortlich zu versorgen. Darüber hinaus werden Sie fundierte Analyse-, Reflexions- und Problemlösungsfähigkeiten erlernen, so dass Sie Ergebnisse klar kommunizieren und beweisen können.
Studieninteressierte, die bereits eine altrechtliche Pflegeausbildung abgeschlossen haben, erhalten die Möglichkeit, ihre bereits absolvierte Ausbildung hochschulisch zu ergänzen. Mittels pauschalem Anrechnungsverfahren wird gemäß § 38 Abs 5 Pflegeberufegestz (PflBG) festgelegt, welche Module des Vollzeitstudiengangs berufsbegleitend innerhalb von 7 Semestern zu besuchen sind.
Die theoretischen Studienphasen (Vorlesungen) finden zu den üblichen Vorlesungszeiten zwischen Oktober und Januar (Wintersemester) sowie zwischen April und Juni (Sommersemester) an der HGE in Eberswalde statt.
Die praktischen Studienphasen werden an der verantwortlichen Praxiseinrichtung i.d.R. zwischen Januar und März (Wintersemester) sowie zwischen Juli und September (Sommersemester) durchgeführt.